Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Materialvermietung

 

1.      Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen bilden einen integralen Bestandteil des Mietvertrags der afca. ag.

2.     Mietdauer

Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.

3.     Eigentum

Das zur Verfügung gestellte Material mit sämtlichen Bestandteilen und allem Zubehör bleibt ausschliesslich Eigentum der Vermieterin. Die Vermieterin ist berechtigt, dies Dritten anzuzeigen.

4.     Sorgfaltspflicht

Die Vermieterin übergibt das Material in einwandfreiem Zustand. Allfällige Mängel sind vom Mieter unverzüglich bei Übergabe zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, das Material sorgfältig und nur durch geeignetes und befähigtes Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und vereinbarten Zweck einzusetzen. Das zur Verfügung gestellte Material ist während der gesamten Mietdauer in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Sollte die Mietsache für einen Outdoor-Einsatz verwendet werden, ist der Mieter verpflichtet für einen Schutz gegen Witterungseinflüsse zu sorgen, insbesondere gegen starke Sonneneinstrahlung sowie Feuchtigkeit und Nässe.

5.     Rückgabe der Mietsache

Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort einwandfrei und gereinigt zurückzugeben. Einstellungen am Betriebssystem sind in den Zustand zum Zeitpunkt der Materialübergabe zurückzuführen. Der Mieter haftet für verspätete Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätze. Nicht retourniertes oder beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Reinigung von verschmutztem Material und Ersatz von defektem oder verlorenem Material, sowie das Zurücksetzen von Betriebssystemeinstellungen werden dem Mieter zusätzlich zum Mietpreis nachträglich in Rechnung gestellt.

6.     Haftung, Versicherungen

Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins, dass er das Miet-Material geprüft und für einwandfrei erklärt hat. Nachträglich erklärte Mängel können vom Vermieter nicht anerkannt werden. Der Vermieter schliesst explizit jede Haftung für allfällige Personenschäden, z.B. für Unfälle und/oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Benützung des Mietmaterials aus. Es ist Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Für sämtliche Sachschäden, insbesondere Haftpflichtfälle, Diebstahl und/oder Vandalismus haftet der Mieter während der gesamten Mietdauer (Transport-, Betriebs- und Nichtbetriebszeiten).

7.     Preise und Konditionen

Die Offerten der Vermieterin sind, wo nichts anderes vereinbart wird, freibleibend bis zur definitiven schriftlichen Auftragserteilung. Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Auftragsbestätigung. Die Rechnungsbeträge sind netto, wo nichts anderes vereinbart ist, innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Versandkosten gehen zu Lasten des Mieters.

8.    Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist der Sitz der afca. ag Zollikofen. Die Vermieterin behält sich vor, den Mieter auch an seinem gesetzlichen. Gerichtsstand zu belangen. Es gilt Schweizer Recht.